Löschwasserrückhaltung/AwSV
Durch die Einführung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen wurden die Löschwasserrückhalte-Richtlinien eigentlich von ihrer Gültigkeit entbunden. In der AwSV sind jedoch keine genauen Angaben zur Konzeptionierung einer Löschwasserrückhaltung zu finden. Der Referentenentwurf zur Anpassung der AwSV wurde bisher nicht umgesetzt. Teilweise sind die Löschwasserrückhalte-Richtlinien in Ermangelung einer neuen Rechtsgrundlage weiterhin als eingeführte Baubestimmungen zu finden. Oftmals legen die unteren Wasserbehörden willkürliche Löschwasservolumina fest, die rückzuhalten sind. Dies führt oftmals zu unverhältnismäßigen Kosten.
Durch unsere Fachkunde in den Bereichen abwehrender Brandschutz, Umweltrecht und Anlagentechnik (Fachkunde Störfallbeauftragter) sowie Fortbildungen im Bereich Löschwasserrückhaltung können wir individuelle und risikogerechte Konzepte für die Löschwasserrückhaltung erarbeiten. Sprechen Sie uns im Bedarfsfall an, wir helfen Ihnen gerne weiter.